Pflegegeräte
Pflegegeräte für Grünflächen: Akku oder Benzin im Vergleich
Akku oder Benzin: Pflegegeräte für Grünflächen im Vergleich mit Leistung in Watt und Hubraum, Dezibelwerten, Betriebskosten und Normen für GaLaBau und Kommunen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Akku-Geräte gibt es als Rasenmäher, Motorsense, Heckenschere, Laubbläser und Vertikutierer, meist mit 18, 36, 40 oder 56 Volt Systemspannung.
- Benzin-Geräte werden über Hubraum und Kilowatt beschrieben: Rasenmäher typisch 140 bis 200 cm³, Motorsensen und Heckenscheren 25 bis 45 cm³.
- Bei vergleichbarer Geräteklasse liegt der Schallleistungspegel von Benzin-Geräten rund 8 bis 15 dB(A) höher als bei Akku-Geräten.
- Der Energieaufwand unterscheidet sich deutlich: wenige Cent pro Betriebsstunde beim Akku, mehrere Euro beim Verbrenner.
- Anschaffung, Wartung und Akku-Lebensdauer verschieben den Kostenvergleich, die Maschinenlärmschutzverordnung verschiebt die Einsatzzeiten.
Gerätearten und Leistungsklassen: wo beide Antriebe antreten
Beide Antriebe decken inzwischen fast dasselbe Spektrum ab. Akku-Rasenmäher, Akku-Motorsensen, Akku-Heckenscheren, Akku-Laubbläser und Akku-Vertikutierer gehören bei Stihl, Husqvarna, Makita, Bosch Professional, Einhell, Kärcher und Ego zum Programm. Bei großen Aufsitzmähern und Schreddern dominiert weiterhin der Verbrennungsmotor.
Kleinere Aufgaben sind weitgehend elektrifiziert. Rasentrimmer, Kantenschneider, Hochentaster, Erdbohrer und Kehrmaschinen laufen heute überwiegend mit Akku, weil kurze Einsätze keine hohe Dauerleistung verlangen.
Die Systemspannung ordnet die Geräte ein. 18 Volt prägen Einsteigerklasse und Nebenarbeiten, 36 Volt den Profi- und Kommunalbereich, 40, 56 und 80 Volt die Plattformen einzelner Hersteller.
Stihl führt mit AK und AP zwei 36-Volt-Linien, Husqvarna nutzt 36-Volt-Akkus der BLi-Reihe. Makita kombiniert zwei 18-Volt-Akkus oder setzt auf das 40-Volt-System XGT, Bosch Professional bleibt im 18-Volt-System, Ego arbeitet mit 56 Volt.
Auf der Benzinseite bestimmen Hubraum und Nennleistung die Klasse. Rasenmäher liegen meist zwischen 140 und 200 cm³ und leisten 2,0 bis 3,5 Kilowatt. Motorsensen und Heckenscheren arbeiten mit 25 bis 45 cm³ und 0,7 bis 1,5 Kilowatt.
Anbieter wie Stihl, Husqvarna, Honda und Makita, früher Dolmar, prägen das Benzinsegment. Für Kommunen zählen Ersatzteilversorgung und Servicenetze über die gesamte Nutzungsdauer.
Bei Akku-Geräten nennen Datenblätter Volt und Amperestunden. Beide Werte ergeben die Energiemenge: 36 Volt mal 8 Amperestunden entsprechen 288 Wattstunden. Diese Kapazität bestimmt, wie lange ein Gerät unter Last arbeitet.
Wattangaben sind bei Akku-Geräten mit Vorsicht zu lesen. Manche Datenblätter nennen eine Spitzenleistung, die nur kurz anliegt. Für den Dauerbetrieb zählt die Aufnahmeleistung im Arbeitspunkt samt Wirkungsgrad von Motor und Getriebe.
Beim Verbrenner gehört der Betriebsstoff zur Gerätewahl. Viertaktmotoren laufen mit handelsüblichem Benzin, Zweitaktmotoren verlangen Gemisch im Verhältnis 1:50. Alkylatbenzin verbrennt sauberer und riecht weniger, kostet aber mehr als Tankstellenkraftstoff.
Leistung, Laufzeit und Gewicht im Vergleich
Die Übersicht nennt Größenordnungen, wie sie Herstellerdatenblätter für vergleichbare Geräteklassen ausweisen. Einzelwerte weichen je nach Modell, Akkugröße und Ausstattung ab.
| Kriterium | Akku-Gerät | Benzin-Gerät |
|---|---|---|
| Leistungsangabe | Volt, Amperestunden, Watt | Hubraum in cm³, Kilowatt |
| Leistungsklasse Rasenmäher | 0,8 bis 1,5 Kilowatt elektrisch | 2,0 bis 3,5 Kilowatt |
| Laufzeit | 30 bis 90 Minuten je Akkuladung | mehrere Stunden je Tankfüllung |
| Gewicht Motorsense | 3,5 bis 5,5 Kilogramm mit Akku | 5,5 bis 9 Kilogramm mit Tankfüllung |
| Start | sofort, ohne Choke | Kaltstart mit Choke und Gemisch |
| Wartung | Messer, Lager, Akkus | Öl, Zündkerze, Luftfilter, Vergaser |
| Schallleistungspegel | 85 bis 95 dB(A) | 95 bis 112 dB(A) |
Akku-Geräte wiegen mit Akku oft weniger als Benziner mit Tankfüllung, weil Verbrennungsmotor, Tank und Kraftstoff entfallen. Für lange Schichten kommen Reserveakkus hinzu, wodurch der Gewichtsvorteil schrumpft.
Die Laufzeit hängt vom Arbeitspunkt ab. Beim Mähen dichter Bestände steigt die elektrische Aufnahmeleistung, die Laufzeit sinkt. Benziner verlieren bei zähem Schnittgut dagegen nur wenig Drehzahl.
Kälte reduziert die nutzbare Kapazität von Akkus. Benzinmotoren brauchen bei Kälte mehr Startaufwand, laufen nach der Warmlaufphase aber stabil.
Messverfahren, Sicherheitsanforderungen und Prüfungen sind in Normen festgelegt. Welche Rolle Normen für Geräte und Ausschreibungen spielen, erklärt das DIN in seiner Übersicht zu Normen und Standards.
Ladeinfrastruktur gehört zur Kalkulation. Ladegeräte arbeiten am 230-Volt-Netz oder über Wechselrichter im Fahrzeug. Schnellladegeräte verkürzen die Pausen, ziehen aber höhere Leistung.
Einsatzprofile in Kommunen und Landschaftsbetrieben
In Innenhöfen, an Kitas, auf Friedhöfen und in Kurgebieten zählt Lärm. Dort arbeiten Betriebe überwiegend mit Akku-Geräten, weil die Emissionswerte niedriger liegen und Zeitfenster leichter eingehalten werden.
Auf großen Flächen, an Böschungen und in schwer zugänglichen Lagen bleibt der Verbrenner im Vorteil. Tankfüllungen reichen länger als Akkuladungen, und die Leistungsabgabe bleibt über Stunden konstant.
Für Mähroboter und wiederkehrende Pflegegänge bietet sich der Akku an. Für Sonderaufgaben wie Häckseln oder Bodenbearbeitung fehlen leistungsfähige Elektroantriebe teilweise noch.
Mischbetrieb ist üblich. Viele Betriebe führen einen Akkugrundstock für lärmempfindliche Aufträge und ergänzen ihn mit Benzin-Geräten für weite Flächen, Hecken und Sonderaufgaben.
Checkliste zur Antriebsentscheidung
- Flächengröße und tägliche Einsatzdauer je Kolonne
- Lärmschutzvorgaben aus Genehmigung, Ausschreibung oder Hausordnung
- Lade- und Tanklogistik am Standort und im Fahrzeug
- Vorhandene Akkuplattform und Anzahl einsatzbereiter Akkus
- Wartungskapazität, Ersatzteilversorgung und Servicezeiten
Dezibel: Lärm am Arbeitsplatz und im Wohngebiet
Der Schallleistungspegel beschreibt die Schallemission der Maschine, der Schalldruckpegel den Schall am Ohr der Bedienperson. Beide Werte fallen je nach Abstand, Bauart und Drehzahl auseinander.
Typische Herstellerangaben: Akku-Rasenmäher erreichen 86 bis 93 dB(A) Schallleistungspegel, Benzin-Rasenmäher 94 bis 100 dB(A). Benzin-Motorsensen liegen bei 105 bis 112 dB(A), Akku-Motorsensen bei 89 bis 95 dB(A).
Heckenscheren und Laubbläser folgen derselben Staffelung. Der Abstand zwischen beiden Antrieben beträgt je nach Gerät und Drehzahl etwa 8 bis 15 dB(A).
Am Arbeitsplatz greift die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Ab 80 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen, ab 85 dB(A) ist das Tragen verbindlich. Für Hand-Arm-Vibrationen gelten ein Auslösewert von 2,5 m/s² und ein Expositionsgrenzwert von 5,0 m/s².
Angaben zu Lärm und Vibration am Arbeitsplatz stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BAuA, bereit. Welche Schutzmaßnahmen für welche Tätigkeit gelten, bündelt die DGUV in ihren Präventionsthemen von A bis Z.
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten begrenzt die Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) die Betriebszeiten. Nachts und mittags gilt ein Verbot, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Für die lauteren Geräte der Anlage 2 bleiben werktags nur die Fenster von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr.
Welche Modelle betroffen sind, ergibt sich aus der Anlage der Verordnung und dem Schallleistungspegel des Geräts. Leise Akku-Geräte können daher außerhalb der Zeitfenster einsetzbar sein.
Leistungsverzeichnisse können zusätzlich wirken. Sie dürfen Antriebsart oder Lärmobergrenzen vorgeben, etwa für Pflegearbeiten in Innenhöfen, auf Klinikgeländen und in Kurgebieten.
Kosten pro Betriebsstunde: eine Beispielrechnung
Die folgende Rechnung ist eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten. Sie vergleicht die Kostenstruktur beider Antriebe, nicht die Kaufentscheidung.
Angenommen werden ein Benzin-Sichelmäher mit 2,1 Kilowatt und 1,5 Liter Verbrauch pro Betriebsstunde unter Last, ein Benzinpreis von 1,80 Euro pro Liter sowie ein Akku-Sichelmäher mit 36 Volt und einem Akku mit 8 Amperestunden, also 288 Wattstunden.
Weitere Annahmen: Ladeverluste von 15 Prozent, Strompreis von 0,35 Euro pro Kilowattstunde und eine Laufzeit von 0,7 Stunden je Akkuladung. Der Betrachtungszeitraum umfasst 1.000 Betriebsstunden.
Nummerierte Rechnung:
- Benzin: 1,5 Liter mal 1,80 Euro ergeben 2,70 Euro pro Betriebsstunde.
- Akku: 288 Wattstunden geteilt durch 0,85 ergeben rund 0,34 Kilowattstunden.
- Eine Ladung kostet damit etwa 0,12 Euro bei 0,35 Euro pro Kilowattstunde.
- Bei 0,7 Stunden Laufzeit je Ladung liegt der Stromaufwand bei rund 0,17 Euro pro Betriebsstunde.
Über 1.000 Betriebsstunden stehen damit etwa 2.700 Euro Kraftstoffkosten rund 170 Euro Stromkosten gegenüber. Hinzu kommen beim Benziner Ölwechsel, Zündkerze, Luft- und Kraftstofffilter sowie Arbeiten am Vergaser.
Beim Akku entfallen diese Posten weitgehend, dafür altern die Akkus. Nach mehreren hundert Ladezyklen sinkt die nutzbare Kapazität, Ersatzakkus sind die größte Einzelinvestition.
Die Rechnung lässt Anschaffung, Reparaturen und Restwerte außen vor. Bei Akku-Geräten zählen Akkus und Ladegeräte zur Erstinvestition, was den Vorsprung bei den Betriebskosten teilweise ausgleicht.
Wer im Schichtbetrieb arbeitet, braucht mehrere Akkus oder ein Wechselsystem. Damit steigt die Investition, ohne dass sich die Energiekosten ändern.
Normen, Regelwerke und Nachweise
Für die Unterhaltung von Grünflächen ist die DIN 18919 einschlägig, für Landschaftsbauarbeiten die DIN 18320. Beide beschreiben Leistungen und deren Abrechnung, ohne eine Antriebsart vorzuschreiben.
Schallleistungspegel werden nach genormten Verfahren bestimmt. Herstellerangaben in dB(A) sind deshalb nur dann vergleichbar, wenn sie auf demselben Messverfahren beruhen.
Für den Betrieb von Arbeitsmitteln gilt das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Vorschriften und Regeln der DGUV konkretisieren Unterweisung, Prüfung und persönliche Schutzausrüstung.
Normungsarbeit läuft in Fachausschüssen mit Herstellern, Prüfinstituten und Anwendern. Wer Messverfahren mitgestalten will, findet die Gremien über die Normenausschüsse des DIN.
Neben Normen zählen Betriebsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen. Lärm und Vibration werden dort getrennt bewertet, weil beide unterschiedliche Schutzmaßnahmen auslösen.
Neben dem Antrieb entscheidet das Verfahren über die Umweltwirkung. Für die Wildkrautbekämpfung dokumentiert das Umweltbundesamt Umweltbewertung und Alternativen zur chemischen Wildkrautbekämpfung, also mechanische und thermische Verfahren, die sich mit Akku- oder Benzinantrieb fahren lassen.
In Vergabeverfahren lassen sich Nachweise verlangen: Angaben zu Schallleistungspegel, Abgasstufe, Wartungsintervallen und Ersatzteilversorgung gehören dazu.
Häufige Fragen
Reichen Akku-Geräte für den professionellen Dauereinsatz?
Das hängt von der Aufgabe ab. Motorsensen, Heckenscheren und Laubbläser mit 36 Volt arbeiten im Profilbetrieb, verlangen aber Akkuwechsel je Schicht. Akku-Rasenmäher erreichen je Ladung 30 bis 90 Minuten.
Wie groß ist der Lärmunterschied in Dezibel?
Akku-Rasenmäher liegen bei 86 bis 93 dB(A) Schallleistungspegel, Benzin-Rasenmäher bei 94 bis 100 dB(A). Bei Motorsensen beträgt der Abstand 89 bis 95 dB(A) gegenüber 105 bis 112 dB(A).
Was kostet eine Betriebsstunde?
In der Beispielrechnung kostet der Benzinbetrieb 2,70 Euro pro Stunde, der Akkubetrieb 0,17 Euro. Anschaffung, Wartung und Akkuersatz sind darin nicht enthalten.
Wann dürfen Benzin-Geräte in Wohngebieten laufen?
Die 32. BImSchV verbietet den Betrieb nachts und mittags sowie an Sonn- und Feiertagen. Für die lauteren Geräte der Anlage 2 bleiben werktags nur 9 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr.
Welche Vorschriften sind zu beachten?
Am Arbeitsplatz die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung mit den Auslösewerten 80 und 85 dB(A), für Arbeitsmittel die Vorschriften und Regeln der DGUV, für Messverfahren die einschlägigen DIN-Normen.
In diesem Leitfaden
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