Gartenbau
Teil von Begrünung im Landschaftsbau: Planung, Ausführung und Pflege
Checkliste für die Pflege von Begrünungen im Landschaftsbau
Checkliste für die Pflege von Begrünungen: Prüfpunkte, Intervalle und Zuständigkeiten für Bewässerung, Schnitt und Schädlingskontrolle nach DIN und FLL.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Pflegekontrolle beginnt am Tag der Abnahme und läuft bis zum Ende der Gewährleistung.
- Bewässerung, Schnitt und Schädlingskontrolle erhalten feste Intervalle im Pflegevertrag.
- Die Checkliste unten wird bei jedem Rundgang Punkt für Punkt abgehakt.
- Fachliche Grundlage sind DIN 18919, DIN 18920 und die Regelwerke der FLL.
- Zuständigkeiten für Flächen, Technik und Nachweise stehen schriftlich im Vertrag.
Ablauf der Pflegekontrolle von der Abnahme bis zum Rundgang
Der Ablauf folgt einem festen Muster. Er beginnt mit der Abnahme und endet mit der Ablage des Protokolls.
- Abnahme: Der Landschaftsbetrieb übergibt die Fläche mit Abnahmeprotokoll. Mängel, offene Leistungen und Fristen werden festgehalten.
- Übergabe: Die Kommune oder der Betreiber benennt eine Person, die Rundgänge ankündigt, Protokolle gegenzeichnet und Mängel nachverfolgt.
- Rundgang: Termin, Fläche und Prüfpunkte stehen vorab fest, angekündigt wird mindestens drei Werktage vorher.
- Bewertung: Befunde werden direkt vor Ort in die Checkliste eingetragen.
- Nachverfolgung: Jeder offene Punkt erhält eine Frist von 14 Tagen und wird beim nächsten Termin erneut geprüft.
Die Entwicklungspflege läuft in der Regel bis zum Ende der Gewährleistung, häufig über 36 Monate. In dieser Zeit trägt der ausführende Betrieb die Verantwortung. Mit dem Übergang in die Erhaltungspflege wechselt sie zum Betreiber oder zur Kommune.
Die Checkliste für den Kontrollrundgang
Bewässerung und Technik
- Wurzelbereich auf Trockenrisse und Staunässe geprüft?
- Tropfleitungen, Regner und Filter auf Dichtheit geprüft?
- Steuergeräte und Bewässerungsprogramme kontrolliert?
- Wasserentnahmestellen und Wasserzähler abgelesen?
- Gabe dokumentiert: Datum und Menge in Litern je Pflanze?
Gewässert wird in der Vegetationsperiode von April bis September, in den ersten zwei Standjahren am intensivsten. Nach jedem Frost wird die Anlage entleert und im Frühjahr vor dem ersten Start auf Dichtheit kontrolliert. Frühe Morgenstunden sind günstig, weil die Verdunstung dann gering ist.
Schnitt und Vegetation
- Erziehungsschnitt an jungen Bäumen zwischen Januar und März ausgeführt?
- Hecken und Sträucher zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar geschnitten?
- Stauden und Gräser erst vor dem Neuaustrieb zurückgeschnitten?
- Schnittgut abtransportiert und Fläche beräumt?
Schädlinge, Krankheiten und Wildkraut
- Blattverfärbungen, Fraßspuren und Pilzbefall erfasst?
- Befall mit Buchsbaumzünsler oder Eichenprozessionsspinner gemeldet?
- Wildkrautstand in Beetflächen und Fugen bewertet?
- Maßnahme mit Mittel, Zulassungsnummer und Termin eingetragen?
Dokumentation
- Protokoll mit Datum, Fläche und Prüfpunkt ausgefüllt?
- Name der kontrollierenden Person eingetragen?
- Fristen für offene Punkte gesetzt?
- Protokoll an Auftraggeber und Versicherung weitergeleitet?
Intervalle und Zuständigkeiten
| Prüfpunkt | Intervall | Zuständig | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Bewässerung | wöchentlich, April bis September | Landschaftsbetrieb | Betriebsbuch |
| Baumkontrolle | jährlich, bei alten Bäumen zweimal | Baumbeauftragte | Baumkataster |
| Schnitt | Winterhalbjahr, Stauden vor Neuaustrieb | Landschaftsbetrieb | Leistungsnachweis |
| Schädlingskontrolle | alle 14 Tage in der Vegetationsperiode | Gartenfachkraft | Monitoringliste |
| Mängelnachverfolgung | 14 Tage nach Feststellung | Betreiber oder Kommune | Protokoll |
Rechtliche Grundlagen und Normen
DIN 18919 beschreibt Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetationsflächen. DIN 18920 regelt den Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten. Aufbau und Verbindlichkeit erläutert die Seite zu DIN-Normen. Die FLL veröffentlicht ergänzend Regelwerke zu Rasen, Bäumen und Dachbegrünungen.
Für Pflanzenschutzmittel gilt: Ausgebracht werden dürfen nur zugelassene Mittel. Das BVL führt die zugelassenen Mittel und Anwendungsbestimmungen. Das Umweltbundesamt beschreibt Alternativen zur chemischen Wildkrautbekämpfung, etwa Heißwasser, Abflammen und mechanische Verfahren.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Begrünungen kontrolliert werden?
In der Entwicklungspflege sind Rundgänge alle zwei Wochen üblich. In der Erhaltungspflege genügt während der Vegetationsperiode mindestens ein Rundgang pro Monat, bei empfindlichen Pflanzungen alle 14 Tage. Der Pflegevertrag legt die Intervalle verbindlich fest.
Welche Norm regelt die Pflege von Vegetationsflächen?
DIN 18919 beschreibt Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetationsflächen. Ergänzend gelten DIN 18920 zum Baumschutz und die Regelwerke der FLL.
Dürfen Hecken im Sommer geschnitten werden?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet den Rückschnitt zwischen dem 1. März und dem 30. September. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses bleiben in diesem Zeitraum zulässig.
Was gehört in ein Pflegeprotokoll?
Datum, Fläche, Prüfpunkt, Befund, Maßnahme, Frist, Name und Unterschrift. Das Protokoll weist gegenüber Auftraggeber und Versicherung nach, dass die Kontrolle stattgefunden hat.