Gartenbau

Begrünung im Landschaftsbau: Planung, Ausführung und Pflege

Begrünung im Landschaftsbau: Überblick zu Fassaden-, Dach- und Bodenbegrünung, DIN 18916, FLL-Richtlinien, Fördermitteln und Kosten pro Quadratmeter in Euro.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fassaden-, Dach- und Bodenbegrünung sind die drei Hauptarten, sie unterscheiden sich in Aufbau, Normen und Pflegeaufwand.
  • DIN 18916 regelt Pflanzarbeiten, die FLL-Richtlinien geben für Dach- und Fassadenbegrünung den Stand der Technik vor.
  • Fördermittel für Klimaanpassung und Stadtgrün kommen von Bund, Ländern und Kommunen.
  • Die Kosten pro Quadratmeter reichen von etwa 25 Euro für extensive Dachbegrünung bis über 300 Euro für wandgebundene Fassadensysteme.
  • Ohne gesicherte Bewässerung und fachgerechte Pflege scheitern viele Begrünungen in den ersten drei Jahren.

Die drei Begrünungsarten im Überblick

Begrünung im Landschaftsbau meint nicht nur das Anlegen von Rasenflächen. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen, die Vegetation auf Gebäuden, an Fassaden und im Boden dauerhaft etablieren. Für Planer und Kommunen ist die Unterscheidung nach Standort entscheidend, weil daraus Normen, Substrate und Pflegeintervalle folgen. Jede Art hat eigene technische Anforderungen und eigene Kostenspannen.

Fassadenbegrünung teilt sich in bodengebundene und wandgebundene Systeme. Bodengebundene Varianten nutzen den anstehenden Boden am Gebäudefuß. Kletterpflanzen wie Efeu, Wilder Wein oder Kletterhortensie wachsen selbstständig nach oben. Sie brauchen eine Rankhilfe und einen Wurzelraum, der nicht versiegelt ist.

Wandgebundene Systeme arbeiten mit Pflanzgefäßen, Matten oder Modulen, die direkt an der Wand hängen. Sie brauchen eine automatische Bewässerung und regelmäßige Düngung. Dafür sind sie unabhängig vom Boden und lassen sich auch an Tiefgaragen oder Stützmauern einsetzen.

Dachbegrünung unterscheidet sich vor allem in der Substrathöhe. Extensive Dächer tragen 8 bis 15 Zentimeter Substrat und sind für Moose, Gräser und Sukkulenten gedacht. Sie sind leicht, brauchen wenig Pflege und halten Regenwasser zurück.

Intensive Dächer ab 25 Zentimetern erlauben Stauden, Gräser und kleine Gehölze. Sie sind begehbar oder nutzbar, erfordern aber mehr Statik und Pflege. Zwischen beiden Formen liegen Sonderformen mit 15 bis 25 Zentimetern, die als halbintensiv bezeichnet werden. Die Wahl hängt von Nutzung, Statik und Budget ab.

Bodenbegrünung umfasst alle Vegetationsflächen auf dem Gelände. Dazu zählen Rasen, Staudenpflanzungen, Gehölzflächen, Blühwiesen und Baumstandorte. Sie ist die klassische Disziplin des Landschaftsbaus und wird von der DIN 18915, DIN 18916 und DIN 18917 begleitet.

Für die fachliche Einordnung von Boden und Fläche liefert das Umweltbundesamt Grundlagen zu Boden und Fläche. Diese Grundlagen helfen bei der Bewertung von Versiegelung und Entsiegelung.

Bodenbegrünung ist meist die günstigste Variante, weil keine Tragwerke und keine Technik nötig sind. Sie leistet aber weniger für die Kühlung von Gebäuden als Dach- oder Fassadenbegrünung. Für die Wasserversickerung ist sie dagegen besonders wirksam.

In der Praxis werden die Arten kombiniert. Ein kommunales Grundstück kann ein extensives Dach, eine bodengebundene Fassade und eine Blühwiese im Hof erhalten. Diese Kombination verbessert das Kleinklima, speichert Regenwasser und schafft Lebensräume.

Standortfaktoren entscheiden über die Machbarkeit. Besonnung, Wind, Dachneigung, Bodenart und Leitungsführung sind vor der Systemwahl zu prüfen. Schattenlagen eignen sich für schattenverträgliche Stauden, Südlagen für trockenheitsresistente Arten.

Planer sollten die Kombination früh prüfen. Bewässerung und Pflege lassen sich dann gemeinsam organisieren. Auch die Förderfähigkeit kann steigen, wenn mehrere Ziele in einem Konzept gebündelt werden.

Normen und FLL-Richtlinien als Planungsgrundlage

Wer Begrünung im Landschaftsbau plant, kommt an den DIN-Normen und den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) nicht vorbei. Sie beschreiben, was fachlich als anerkannt gilt und welche Leistungen abgerechnet werden dürfen. Öffentliche Auftraggeber referenzieren diese Regelwerke in der Regel in ihren Leistungsverzeichnissen.

DIN 18916 regelt die Pflanzarbeiten. Sie definiert Pflanzgruben, Substrate, Pflanzabstände, Pflegefristen und die Abnahme. Für Kommunen ist die Norm wichtig, weil sie die Grundlage für Gewährleistung bildet.

Die DIN 18915 behandelt den Boden, die DIN 18917 die Rasen- und Wiesenarbeiten, die DIN 18919 die Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege. Zusammen decken sie den gesamten Ablauf von der Bodenbearbeitung bis zur Übergabe ab.

Die FLL hat für Dachbegrünung eigene Richtlinien veröffentlicht. Sie legen Substratschichten, Dränage, Lastannahmen und Prüfverfahren fest. Für Fassadenbegrünung gibt es ebenfalls eine FLL-Richtlinie, die Pflanzgefäße, Bewässerung und Rankhilfen beschreibt.

Ergänzend existieren FLL-Empfehlungen für Baumstandorte und für die Planung von Grünflächen. Diese Regelwerke sind keine Gesetze, aber sie gelten als Stand der Technik und werden bei Streitfällen herangezogen.

Ergänzend gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV). Sie regeln, wie Leistungen beschrieben, ausgeführt und abgerechnet werden.

Das DIN-Institut betont, dass Normen im Bauwesen Planungssicherheit schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Gewerken erleichtern. Wer nach DIN und FLL ausschreibt, kann Mängel klarer benennen und Nachbesserungen leichter durchsetzen. Das senkt das Risiko, dass eine Begrünung nach wenigen Jahren ausfällt. Genau das ist bei kommunalen Projekten wichtig, weil die Unterhaltung über Jahrzehnte finanziert werden muss.

Fördermittel für Begrünungsmaßnahmen

Fördermittel für Begrünung kommen aus mehreren Töpfen. Auf Bundesebene bietet das BMUKN einen Überblick über Förderprogramme. Dazu gehören Programme zur Klimaanpassung, zur Stadtentwicklung und zum Naturschutz. Viele dieser Programme fördern Begrünung als Teil eines integrierten Konzepts.

Auf Länderebene gibt es eigene Richtlinien, etwa zur Dachbegrünung oder zur Entsiegelung. Viele Kommunen fördern zusätzlich private Dach- und Fassadenbegrünung über kommunale Zuschüsse. Die Anträge laufen meist über die Bauverwaltung oder das Umweltamt.

Für Planer lohnt sich eine frühe Abstimmung, weil Fristen und Nachweise je nach Programm verschieden sind. Fördermittel sind oft an Bedingungen geknüpft. Gefordert werden häufig ein Mindestanteil an Vegetationsfläche, eine fachgerechte Ausführung nach FLL und ein Pflegekonzept für mehrere Jahre.

Wer die Bewilligung vor Baubeginn beantragt, vermeidet spätere Streitigkeiten. Auch die Kombination mit Regenwasserbewirtschaftung wird häufig positiv bewertet, weil sie mehrere Förderziele bedient. Die Fördermöglichkeiten des Bundes werden regelmäßig angepasst, ein Blick in die Förderdatenbank lohnt sich daher vor jeder Antragstellung.

Kommunale Klimaanpassungskonzepte sind häufig Voraussetzung für eine Förderung. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Maßnahmen zur Hitzevorsorge mit Begrünung zu kombinieren und die Bewässerung von Anfang an mitzuplanen. Wer die Bewässerung erst nach der Pflanzung klärt, riskiert Ausfälle in der zweiten Vegetationsperiode.

Ein Beispiel ist die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen. Gefördert werden häufig Planung, Umsetzung und Monitoring. Die Antragstellung erfordert eine Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Kosten pro Quadratmeter im Überblick

Die Kosten für Begrünung im Landschaftsbau hängen von System, Untergrund, Zugänglichkeit und Pflegeaufwand ab. Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte aus der Branche, netto, inklusive Planung und Fertigstellung. Sie ersetzen keine projektbezogene Kalkulation. Bei Sanierungen und Sonderlösungen können die Werte deutlich abweichen.

Begrünungsart Typische Kosten pro Quadratmeter Anmerkung
Bodenbegrünung (Rasen, Stauden) 15 bis 45 Euro Je nach Bodenaufbau und Pflanzdichte
Extensive Dachbegrünung 25 bis 60 Euro Ab 8 cm Substrat, ohne Statik
Intensive Dachbegrünung 80 bis 200 Euro Ab 25 cm Substrat, inkl. Dränage
Bodengebundene Fassadenbegrünung 30 bis 90 Euro Mit Rankhilfen und Pflanzgrube
Wandgebundene Fassadenbegrünung 150 bis 350 Euro Inkl. Bewässerung und Modulen

Hinzu kommen laufende Kosten. Die Pflege liegt je nach System bei 3 bis 15 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Bewässerung, Düngung und Rückschnitt sind darin enthalten. Bei wandgebundenen Systemen können die Betriebskosten höher liegen, weil Pumpen und Steuerung gewartet werden müssen.

Ein Rechenbeispiel: Eine Kommune begrünt 200 Quadratmeter Flachdach extensiv. Bei 40 Euro pro Quadratmeter entstehen einmalig 8.000 Euro netto. Die jährliche Pflege von 5 Euro pro Quadratmeter ergibt 1.000 Euro netto.

Über 20 Jahre summiert sich das auf 28.000 Euro netto, ohne Preissteigerungen. Bei einer wandgebundenen Fassade mit 50 Quadratmetern und 250 Euro pro Quadratmeter liegen die Investitionskosten bereits bei 12.500 Euro netto.

Bei der Kalkulation sind auch Folgekosten für Wasser, Energie und Ersatzpflanzungen zu berücksichtigen. Kommunen sollten diese Positionen in der Haushaltsplanung über die Nutzungsdauer verteilen.

Planungsschritte für Kommunen und Planer

  1. Bestand erfassen: Gebäudehöhen, Dachneigung, Bodenverhältnisse, Leitungen und Baumschutz prüfen.
  2. Ziele festlegen: Hitzevorsorge, Regenwasserbewirtschaftung, Artenvielfalt oder Aufenthaltsqualität.
  3. System wählen: Fassade, Dach oder Boden, jeweils mit passendem Substrat und Bewässerung.
  4. Normen anwenden: DIN 18916 für Pflanzarbeiten, FLL-Richtlinien für Dach und Fassade.
  5. Fördermittel prüfen: Antrag vor Baubeginn stellen, Pflegekonzept beilegen.

Nach der Systemwahl folgt die Ausführungsplanung. Dazu gehören Detailzeichnungen, Massenermittlung und ein Leistungsverzeichnis. Bei Dachbegrünungen muss die Statik geprüft werden, weil Substrat und Wasserspeicher zusätzliche Lasten erzeugen.

Bei Fassadenbegrünungen sind Brandschutz, Leitungsführung und Rankhilfen zu klären. Auch der Zugang für die Pflege muss gesichert sein, sonst wird jede Wartung teuer.

Für Kommunen ist die Flächensicherung ein eigener Punkt. Wer Begrünung im Bebauungsplan festsetzen will, braucht klare Vorgaben zu Substrathöhe, Pflanzqualität und Pflege. Diese Vorgaben sollten mit den späteren Unterhaltungskosten abgeglichen werden.

Ein Begrünungskonzept ohne Finanzierung bleibt wirkungslos. Deshalb gehört zu jeder Planung ein Pflegebudget. Es sollte die ersten drei Jahre und die dauerhafte Unterhaltung abdecken.

Die Beteiligung von Anwohnern kann die Akzeptanz erhöhen. Kommunen sollten früh informieren, wenn Fassaden oder Dächer begrünt werden.

Ausführung: worauf es auf dem Bau ankommt

Die Ausführung entscheidet über den Erfolg. Substrate müssen den Vorgaben der FLL entsprechen und dürfen keine Schadstoffe enthalten. Pflanzgut soll aus regionaler Herkunft stammen, wenn es für Naturschutzflächen vorgesehen ist.

Bei Dachbegrünungen ist die Dränage entscheidend, damit Staunässe vermieden wird. Wurzelfeste Bahnen schützen die Abdichtung. Pflanzzeiten sind einzuhalten.

Gehölze und Stauden werden im Herbst oder Frühjahr gepflanzt, Dachbegrünungen ganzjährig, sofern Frost und Hitze vermieden werden. Nach der Pflanzung folgt die Fertigstellungspflege nach DIN 18919. Sie umfasst Wässern, Mulchen, Unkrautentfernung und Nachpflanzungen.

In den ersten zwei Jahren ist der Pflegeaufwand am höchsten. Die Abnahme sollte mit Protokoll erfolgen. Festgehalten werden Flächengrößen, Pflanzqualitäten, Substrathöhen und der Zustand der Bewässerungstechnik.

Mängel sind innerhalb der Verjährungsfrist zu rügen. Für Kommunen lohnt sich eine gemeinsame Begehung mit Planer, Ausführendem und späterem Pflegebetrieb. So lassen sich Übergabefehler vermeiden.

Dokumentation hilft bei der späteren Pflege. Pflanzpläne, Substratangaben und Wartungsintervalle sollten an den Pflegebetrieb übergeben werden.

Pflege und Bewässerung im Klimawandel

Begrünung braucht dauerhafte Pflege. In den ersten drei Jahren ist der Wasserbedarf am höchsten. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Hitzeperioden und Trockenheit zunehmen und die Bewässerung von Stadtgrün angepasst werden muss. Regenwassernutzung und bodendeckende Vegetation reduzieren den Aufwand.

Extensive Dachbegrünungen sind weitgehend selbstversorgend, brauchen aber in langen Trockenphasen eine Zusatzbewässerung. Intensive Dächer und Fassadensysteme sind auf automatische Bewässerung angewiesen. Eine Steuerung nach Bodenfeuchte spart Wasser und verhindert Überwässerung.

Pflegeintervalle richten sich nach System. Rasen wird mehrmals jährlich gemäht, Staudenflächen ein- bis zweimal. Fassadenbegrünungen brauchen einen Rückschnitt, damit sie nicht in Fenster oder Dächer wachsen. Dachbegrünungen werden ein- bis zweimal jährlich kontrolliert, vor allem die Dränage und die Abläufe.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, Böden und Flächen zu schonen und Entsiegelung mit Begrünung zu verbinden. Wer Böden entsiegelt und begrünt, verbessert die Wasserversickerung und das Kleinklima.

Diese Kombination ist besonders für Kommunen attraktiv, weil sie mehrere Ziele gleichzeitig erreicht. Flächensparen und Begrünung sind daher keine Gegensätze, sondern ergänzen sich. Für die Bodenpflege gilt: verdichtete Böden vor der Pflanzung lockern und mit organischer Substanz verbessern.

Im Winter ist die Bewässerung abzustellen, Leitungen sind zu entleeren. Kontrollen bleiben wichtig, weil Frost Schäden an Pflanzgefäßen und Substraten verursachen kann.

Häufige Fragen

Was regelt die DIN 18916?

Die DIN 18916 regelt Pflanzarbeiten im Landschaftsbau. Sie beschreibt Pflanzgruben, Substrate, Pflanzabstände, Pflege und Abnahme. Sie gilt für Bäume, Sträucher, Stauden und Kletterpflanzen und bildet die Grundlage für Leistungsverzeichnisse.

Welche FLL-Richtlinien sind für Begrünung wichtig?

Für Dachbegrünung gilt die FLL-Dachbegrünungsrichtlinie, für Fassaden die FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinie. Beide legen Substrate, Aufbauten, Bewässerung und Prüfverfahren fest. Sie gelten als Stand der Technik und werden bei Vergaben häufig gefordert.

Welche Fördermittel gibt es für Dachbegrünung?

Der Bund fördert Dachbegrünung indirekt über Programme zur Klimaanpassung und Stadtentwicklung. Viele Länder und Kommunen haben eigene Zuschüsse. Die Anträge sind meist vor Baubeginn zu stellen und an ein Pflegekonzept gebunden.

Was kostet Fassadenbegrünung pro Quadratmeter?

Bodengebundene Fassadenbegrünung kostet etwa 30 bis 90 Euro pro Quadratmeter. Wandgebundene Systeme liegen bei 150 bis 350 Euro pro Quadratmeter, inklusive Bewässerung. Hinzu kommen 5 bis 15 Euro pro Quadratmeter und Jahr für die Pflege.

Wie oft muss eine Dachbegrünung bewässert werden?

Extensive Dachbegrünung braucht nur in langen Trockenphasen zusätzliches Wasser. Intensive Dächer und Fassadensysteme benötigen eine automatische Bewässerung. Eine Steuerung nach Bodenfeuchte ist sinnvoll, um Wasser zu sparen und Staunässe zu vermeiden.

In diesem Leitfaden

  1. Dachbegrünung bietet Vorteile für Regenwasser und EnergieDachbegrünung: Retention von 20 bis 90 Litern pro Quadratmeter, Dämmwerte, Aufbauten, Substrate und Förderung für Bauherren und Planer im Überblick.
  2. Blühflächen fördern Biodiversität und sind pflegeleichtBlühflächen anlegen und pflegen: Regiosaatgut, Pflegeintervalle, Kosten pro Quadratmeter sowie Vorgaben von FLL, BZL und BNatSchG für Kommunen und Betriebe.
  3. Checkliste für die Pflege von Begrünungen im LandschaftsbauCheckliste für die Pflege von Begrünungen: Prüfpunkte, Intervalle und Zuständigkeiten für Bewässerung, Schnitt und Schädlingskontrolle nach DIN und FLL.

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