Gartenbau
Teil von Wie lassen sich Grünflächen ganzjährig pflegen?
Gehölzschnitt: Zeitpunkt, Technik und Werkzeug
Gehölzschnitt im Grünflächenbetrieb: Schnittzeiten nach BNatSchG, Kronenschnitt, Auslichten, Werkzeug sowie Normen wie DIN 18919 und ZTV-Baumpflege.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vom 1. März bis 30. September sind an Hecken, Gebüschen und lebenden Zäunen nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.
- Kronenpflege und Auslichten laufen bei Laubbäumen nach dem Johannistrieb, Erziehungs- und Aufbauschnitte im Winter vor dem Austrieb.
- Auslichten entnimmt Zwiesel, Reibungsäste und Totholz, der Kronenschnitt kürzt auf einen tragfähigen Seitenast ab.
- Starkäste werden in drei Schnitten abgetragen, die Wundfläche bleibt unter fünf Zentimetern.
- DIN 18919, DIN 18920 und die ZTV-Baumpflege der FLL geben den fachlichen Rahmen vor.
Schnittzeit: Naturschutzrecht und Vegetationsrhythmus
Den rechtlichen Rahmen setzt Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Er verbietet, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Ausgenommen bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs begrenzen oder die Gesundheit des Gehölzes erhalten. Maßnahmen, die aus der Verkehrssicherungspflicht folgen, sind ganzjährig möglich. Ein Rückschnitt auf den Stock bleibt aber außerhalb des Zeitfensters zu planen.
Am einzelnen Baum richtet sich der Termin nach dem Ziel. Erziehungsschnitte an Jungbäumen liegen im Winter vor dem Austrieb, weil der Neuaustrieb danach kräftig ausfällt. Kronenpflege und Auslichten sind nach dem Johannistrieb ab Ende Juni gut aufgehoben: Der Baum reagiert mit weniger Nachwuchs, die Wunden überwallen in der warmen Vegetationszeit.
Frosttage sind für jeden Schnitt ungeeignet, weil das Holz splittert und die Wunde nicht abschottet. Bei Eiche liegt der Schnitt außerhalb der Flugzeit des Eichenprachtkäfers, also im Winter. Walnuss und Birke schneidet man nach dem Bluten im Sommer.
Der Wiederholungsabstand folgt der Entwicklung: Junge Bäume werden alle ein bis zwei Jahre erzogen, Altbäume nach den Ergebnissen der Baumkontrolle nur bei Bedarf bearbeitet.
Kronenschnitt, Auslichten und Astring
Auslichten heißt, ganze Triebe am Astring zu entnehmen, also an der Verdickung am Astansatz. Entfernt werden Zwiesel, Reibungsäste, Totholz und nach innen wachsende Triebe. Die Krone wird licht und durchlässig für Wind, was die Bruchgefahr an Altbäumen senkt.
Beim Kronenschnitt wird ein Ast auf einen Seitenast abgesetzt, der mindestens ein Drittel des Durchmessers des abgetragenen Teils erreicht. Kappungen und Stummel sind fachlich falsch: Sie führen zu Fäule und zu Notaustrieben, die rasch wieder ausbrechen. Wundverschlussmittel sind bei Laubbäumen nicht mehr Stand der Technik.
Sauber geschnitten wird mit Zug, nicht mit Druck. Die Säge setzt am Astring an, die Schnittfläche bleibt glatt und ohne Quetschung.
Starkäste in drei Schnitten abtragen
- Entlastungsschnitt von unten, 20 bis 30 Zentimeter vom Stamm entfernt, etwa ein Drittel der Aststärke tief.
- Kerbschnitt von oben, wenige Zentimeter weiter außen, bis der Ast kontrolliert abknickt.
- Reststummel am Astring von oben nach unten abtragen, ohne den Astring zu verletzen.
Werkzeug, Arbeitssicherheit und Normen
Astscheren arbeiten bis etwa drei Zentimeter Durchmesser, Bügelsägen und japanische Zugsägen bis zehn Zentimeter. Motorsägen kommen an Starkästen zum Einsatz, in den Handwagen gehören zusätzlich Teleskop- oder Hochentaster. Für Kronenarbeiten sind Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne erforderlich.
Schneiden müssen scharf sein, denn gequetschte Wundränder heilen langsamer. Zwischen Bäumen wird das Werkzeug mit 70-prozentigem Alkohol gereinigt, wenn kranke Partien bearbeitet wurden, etwa bei Obstbaumkrebs oder Feuerbrand. Die Vorschriften und Regeln der DGUV greifen bei Motorsägenarbeit, Absturzsicherung und Persönlicher Schutzausrüstung.
DIN 18919 regelt Instandhaltungsleistungen für Vegetation, DIN 18920 den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen. Die ZTV-Baumpflege der FLL beschreibt Kronenpflege, Kronensicherung und Wundbehandlung, die Baumkontrollrichtlinien der FLL die Sichtkontrolle. Dass solche Papiere aus Fachausschüssen stammen und anerkannte Regeln der Technik abbilden, erläutert die Seite Was DIN-Normen sind und wie sie gelten.
Häufige Fragen
Dürfen Bäume im Sommer geschnitten werden?
Ja, wenn der Eingriff der Kronenpflege oder der Verkehrssicherheit dient. Das Verbot nach Paragraph 39 BNatSchG betrifft das Abschneiden und Auf-den-Stock-Setzen von Hecken und Gebüschen, nicht den pflegenden Baumschnitt.
Wie groß darf eine Schnittwunde sein?
Bleibt der Durchmesser unter fünf Zentimetern, überwallt der Baum die Wunde in der Regel zügig. Größere Wunden erhöhen das Fäulerisiko, deshalb werden Starkäste nur bei Bedarf abgetragen.
Wann wird ausgelichtet, wann gekürzt?
Ausgelichtet wird, wenn die Krone zu dicht ist und Windangriffsfläche oder Lichtkonkurrenz zunehmen. Gekürzt wird nur, wenn eine Kronenreduktion aus Gründen der Verkehrssicherheit nötig ist.
Welches Werkzeug gehört in den Handwagen?
Bypass-Astschere, Bügelsäge, scharfe Einhand- oder Zweihandsäge und Desinfektionsmittel. Motorsäge, Steigehilfen und Auffanggurt kommen erst bei Starkästen und Kronenarbeiten dazu.