Gartenbau

Teil von Wie lassen sich Grünflächen ganzjährig pflegen?

Wie lässt sich Wildkraut auf Grünflächen mechanisch regulieren?

Wildkraut auf Grünflächen mechanisch regulieren: Verfahren wie Bürsten, Heißwasser und Abflammen, Kosten pro Quadratmeter und Regeln nach Pflanzenschutzgesetz.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mechanische Geräte wie Bürstmaschinen, Hackgeräte und Fugenkratzer entfernen Wildkraut ohne Pflanzenschutzmittel, wirken aber vor allem gegen junge Pflanzen.
  • Thermische Verfahren mit Heißwasser oder Abflammgerät ergänzen die Mechanik auf Fugen und Randstreifen.
  • Realistisch sind mehrere Arbeitsgänge pro Jahr, in der Hauptwachstumszeit alle zwei bis drei Wochen.
  • Auf Flächen ohne gärtnerische Nutzung verbietet das Pflanzenschutzgesetz den Einsatz von Herbiziden grundsätzlich.

Mechanische Verfahren und ihre Grenzen

Wildkraut auf Grünflächen lässt sich mit verschiedenen Geräten ohne Chemie zurückdrängen, doch kein Verfahren wirkt dauerhaft.

Bürstmaschinen und Kehrgeräte arbeiten auf Plattenwegen, Pflasterflächen und Randstreifen. Ihre Wirkung entfaltet sich am besten, wenn der Bewuchs trocken und niedrig ist. Ackerschachtelhalm, Löwenzahn und Spitzwegerich treiben nach tiefer Verletzung erneut aus.

Auf offenen Beeten und in Pflanzstreifen kommen Hackgeräte, Striegel und Fräsen zum Einsatz. Sie erfassen Keimlinge zuverlässig, solange diese wenige Blätter tragen. Ab vier bis sechs Blättern sinkt die Wirkung deutlich, weil sich Wurzelstöcke neu bilden.

Handarbeit bleibt in engen Fugen, an Baumfüßen und an Kantensteinen unverzichtbar. Fugenkratzer mit Drahtbügeln oder Schabern lösen Kräuter samt Wurzelansatz, wenn die Fuge zugänglich bleibt. Nach dem Entfernen sollte die Fuge gesandet oder mit Splitt verfüllt werden, sonst keimt neues Wildkraut binnen weniger Wochen.

Planbar wird die Regulierung nur mit festen Kontrollintervallen. In der Hauptwachstumszeit sind zwei bis drei Wochen zwischen zwei Arbeitsgängen üblich. Wer nur einmal jährlich bürstet, überlässt die Fläche den Samenunkräutern.

Thermische Verfahren: Heißwasser und Abflammen

Heißwasseranlagen geben fast siedendes Wasser auf die Pflanze. Die Hitze schädigt Zellwände, das Kraut welkt in Stunden bis Tagen. Vor allem in Fugen, an Leitplanken und auf Randflächen erreicht das Verfahren Stellen, die Bürsten nicht erreichen.

Der Aufwand ist hoch: Wasser, Energie und eine zweite Person für die Schlauchführung. Steigt die Pflanzengröße über vier bis sechs Blätter, sind mehr Durchgänge nötig.

Abflammgeräte arbeiten mit Propan. Entscheidend ist die Wärmemenge, die den Vegetationspunkt erreicht, ein kurzes Überstreichen reicht nicht. Feuchter Bewuchs oder Wind verlängern die Verweilzeit und erhöhen den Gasverbrauch.

Aus Arbeitsschutzsicht sind geschlossene Schuhe, Handschuhe und ein Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen Pflicht. Bei langer Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr untersagen viele Kommunen das Abflammen auf Außenflächen. Die Brandgefahr ist dann real und lässt sich durch angepasste Zeitfenster senken.

Kosten pro Quadratmeter: eine Beispielrechnung

Die folgende Beispielrechnung ist eine Rechnung, kein Angebotspreis. Angenommen werden ein Stundensatz von 45 Euro für Gerät und Bedienperson sowie eine Flächenleistung von 1.200 Quadratmetern pro Stunde.

45 Euro geteilt durch 1.200 Quadratmeter ergeben 0,0375 Euro pro Quadratmeter und Durchgang. Bei drei Durchgängen im Jahr summiert sich das auf 0,1125 Euro pro Quadratmeter. Auf 10.000 Quadratmeter bezogen sind das 1.125 Euro pro Jahr, ohne Rüstzeiten und Wegekosten.

Bei Handarbeit liegen die Werte weit höher, weil die Flächenleistung auf 50 bis 150 Quadratmeter pro Stunde fällt. Kommunen sollten solche Rechnungen mit eigenen Gerätezeiten und Tarifen wiederholen, statt fremde Pauschalen zu übernehmen.

Rechtliche Grundlagen nach Pflanzenschutzgesetz

Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Bürgersteige, Parkplätze, Gleisanlagen und Wege fallen nicht darunter. Dort ist der Einsatz grundsätzlich verboten.

Ausnahmen bestehen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, etwa für bestimmte Verkehrsflächen oder aus Gründen des Gemeinwohls. Wer Herbicide auf solchen Flächen ausbringt, handelt ohne Genehmigung ordnungswidrig.

Das BVL erläutert Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und stellt die rechtlichen Grundlagen bereit. Das Umweltbundesamt bewertet Pflanzenschutzmittel und ihre Alternativen. Wer Leistungen ausschreibt, findet die Regeln zu Normen und Recht bei DIN.

Häufige Fragen

Ist Abflammen ein mechanisches Verfahren?

Nein. Abflammen und Heißwasser zählen zu den thermischen Verfahren. Sie arbeiten ohne Pflanzenschutzmittel, wirken aber über Hitze und nicht über mechanische Bearbeitung.

Reicht ein Arbeitsgang pro Jahr?

In der Regel nicht. Nach dem Entfernen läuft die Keimung aus dem Samenvorrat im Boden weiter. In der Hauptwachstumszeit sind zwei bis drei Wochen zwischen zwei Arbeitsgängen realistisch.

Dürfen Kommunen Herbizide auf Wegen einsetzen?

Auf nicht gärtnerisch genutzten Flächen ist der Einsatz grundsätzlich verboten. Ohne behördliche Genehmigung ist eine Anwendung dort nicht zulässig. Mechanische und thermische Verfahren sind die Regel.

Welche Schutzmaßnahmen gelten beim Abflammen?

Handschuhe, festes Schuhwerk und ein Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien. Bei hoher Trockenheit und Waldbrandstufe sollten Betriebe die Arbeiten verschieben.

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