Gartenbau
Teil von Wie lassen sich Grünflächen ganzjährig pflegen?
Checkliste zur Erstellung eines Pflegeplans für Grünflächen
Pflegeplan Grünflächen: Checkliste mit Schritten, Pflegeintervallen, Leistungsverzeichnis und Kostenkalkulation, mit Vorlagen von DStGB und FLL.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Pflegeplan Grünflächen erfasst jede Fläche mit Größe, Nutzung und Ausstattung.
- Pflegeintervalle, Leistungsverzeichnis und Kostenkalkulation sind die drei Pflichtteile.
- Vorlagen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) und Regelwerke der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) geben den Rahmen vor.
- Zuständigkeiten werden je Leistung namentlich benannt, nicht je Abteilung.
- Der Plan wird jährlich fortgeschrieben, Baumkontrollen laufen zusätzlich.
Von der Bestandsaufnahme bis zur Freigabe
Die Arbeitsschritte folgen dem Vergabejahr und werden nicht getauscht:
- Bestand aufnehmen: Lage, Größe in Quadratmetern, Nutzungsart, Baumbestand, Wege, Bänke, Spielgeräte und Bewässerungstechnik.
- Zustand bewerten: Schäden, Bodenverdichtung, Wildwuchs, defekte Technik, Verkehrssicherheit, Fotodokumentation je Fläche.
- Leistungen festlegen: Mähintervalle, Rückschnitte, Laubentfernung, Reinigung, Winterdienst und Kontrollgänge.
- Leistungsverzeichnis schreiben: je Position Menge, Einheit, Turnus und Abnahmekriterium.
- Kosten kalkulieren, mit dem Haushaltsansatz abgleichen und schriftlich freigeben.
Der Zeitplan: Januar bis Februar Bestandsaufnahme, bis Ende März Verzeichnis und Kalkulation, April Vergabe, ab Mai Pflegestart. Ausschreibungen brauchen diesen Vorlauf.
Die Zuständigkeit liegt je Schritt bei einer benannten Person. Grünflächenamt oder Objektleitung verantworten Bestand und Freigabe, die Bauleitung des Landschaftsbetriebs Ausführung und Abnahme. Ohne diese Zuordnung bleiben Mängel zwischen den Beteiligten liegen.
Pflegeintervalle nach Flächentyp
Die Übersicht nennt Planungsgrößen für mittlere Lagen. Sie werden an Klima, Boden und Nutzungsdruck angepasst und im Verzeichnis verbindlich festgeschrieben.
| Flächentyp | Leistung | Turnus |
|---|---|---|
| Zierrasen | Mähen, Kantenschnitt, Nachsaat | 14 bis 20 Schnitte je Jahr |
| Gehölzflächen | Rückschnitt, Formierung, Wildwuchsentfernung | 1 bis 2 Durchgänge je Jahr |
| Wege und Plätze | Reinigung, Winterdienst | wöchentlich, Winterdienst nach Bedarf |
| Bäume | Sichtkontrolle, eingehende Kontrolle | jährlich, bei Bedarf häufiger |
| Bewässerungsanlagen | Prüfung, Winterentwässerung | monatlich in der Saison, im Oktober |
Leistungsverzeichnis und Normen
Ein Leistungsverzeichnis trennt Dauerleistungen von Einzelleistungen. Dauerleistungen wie Mähen oder Reinigung laufen mit festem Turnus. Einzelleistungen wie Nachsaat, Pflanzung oder Sanierung der Bewässerung werden nach Aufmaß abgerechnet.
Technische Vorgaben gehören als Bezug in den Vertrag. Normen sind freiwillige Regeln, die erst durch Gesetz oder Vertrag verbindlich werden; das erläutert das Deutsche Institut für Normung e.V. unter Normen und Recht. Für Vegetationsflächen und Baumkontrolle ergänzen die FLL-Regelwerke, etwa die Baumkontrollrichtlinien, die Normen.
Nach der Vergabe prüft die Bauleitung jede Position gegen das Abnahmekriterium. Wie Anwender Normen in Ausschreibung und Abnahme einbeziehen, beschreibt DIN unter Normen anwenden.
Kostenkalkulation und Fortschreibung
Die Kalkulation besteht aus Personalkosten, Maschinenstunden, Material, Entsorgung, Kontrollaufwand und einem Vorhalteanteil. Beispielrechnung: 12.000 Quadratmeter Zierrasen, 18 Schnitte je Jahr und 0,09 Euro je Quadratmeter und Schnitt ergeben 19.440 Euro netto im Jahr. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer liegt der Betrag bei 23.133,60 Euro brutto im Jahr. Das ist ein Rechenbeispiel, kein Marktpreis.
Nach der Saison wird im November ausgewertet: Abweichungen je Position, Mängelquote, Nachträge. Die Fortschreibung erfolgt bis Jahresende, damit der Haushaltsansatz im Frühjahr passt.
Häufige Fragen
Wer erstellt den Pflegeplan?
Bei Kommunen erstellt ihn das Grünflächenamt, bei kleineren Ämtern die Bauverwaltung, jeweils mit der Objektleitung des ausführenden Landschaftsbetriebs.
Wie oft wird der Plan fortgeschrieben?
Mindestens einmal jährlich. Anlässe sind die Saisonauswertung im November, neue Flächen, ein Wechsel des Dienstleisters oder der Haushaltsbeschluss.
Welche Normen gehören in den Plan?
DIN-Normen für Bau und Technik, FLL-Regelwerke für Vegetationsflächen und Baumkontrolle sowie Unfallverhütungsvorschriften. Aufbau und Geltung erklärt Alles über DIN-Normen.
Woran erkennt man ein vollständiges Leistungsverzeichnis?
Jede Position enthält Menge, Einheit, Turnus, Leistungsbeschreibung und Abnahmekriterium. Fehlt eines davon, entstehen Nachträge.
Welche Vorlagen helfen bei der Erstellung?
Der DStGB veröffentlicht Hinweise und Muster für die kommunale Praxis, die FLL technische Regelwerke. Beides lässt sich als Gliederung für den eigenen Plan nutzen.